Bild: Nachbarschaft Quelle: Pixabay
Ab dem 1. Juni 2026 dürfen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihren überschüssigen Solarstrom einfach und unbürokratisch an die Nachbarschaft verkaufen. Die neue Regelung im Energiewirtschaftsgesetz macht das möglich. Für viele Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) kann dieses Modell künftig deutlich lukrativer sein als die klassische Einspeisevergütung.
Die wichtigsten Schritte auf dem Weg zum Energy Sharing (für Einsteiger verständlich erklärt)
Energy Sharing funktioniert lokal – innerhalb der Straße, des Quartiers oder desselben Netzgebietes.
Sinnvolle Abnehmer:
Ab 1. Juni 2026 ist keine Registrierung als Stromlieferant mehr nötig. Stattdessen reicht eine einfache Vereinbarung:
Reststromverträge (für Zeiten ohne Sonnenertrag) schließen die Nachbarn selbst mit ihrem Energieversorger ab.
Um die Strommengen korrekt zuordnen zu können, braucht es:
Wichtig: Der Preis muss über der Einspeisevergütung, aber unter dem üblichen Stromtarif liegen.
Erforderlich sind:
7. Start des Energy Sharing und regelmäßige Abrechnung
Nach Aktivierung misst der Netzbetreiber automatisch:
Die Abrechnung erfolgt wie ein normaler Stromvertrag – nur lokal, transparent und günstiger.
In Deutschland sind über fünf Millionen PV-Anlagen registriert. Viele von ihnen erzeugen mehr Strom, als im Haushalt direkt verbraucht wird. Der überschüssige Strom wird bisher ins Netz eingespeist – zu einer Vergütung von derzeit nur etwa acht Cent pro Kilowattstunde. Gleichzeitig zahlen Haushalte für den normalen Netzstrom im Durchschnitt rund 35 Cent pro Kilowattstunde. Das führt zu einer paradoxen Situation: Die Solaranlage liefert Strom sehr günstig ins Netz, während die Nachbarn teuer Strom beziehen müssen.
Die Weitergabe von Solarstrom war bisher kaum praktikabel. Wer Strom an Nachbarn verkaufen wollte, musste sich als Stromlieferant registrieren und umfangreiche Pflichten erfüllen – von Bilanzkreisen bis Liefergarantien. Diesen Aufwand konnte kaum ein privater Haushalt leisten.
Mit dem neuen Paragrafen 42c des Energiewirtschaftsgesetzes ändert sich das grundlegend. Die Regelung schafft erstmals eine einfache Grundlage für Energy Sharing in Wohnvierteln. Eigentümerinnen und Eigentümer dürfen ihren lokal erzeugten Strom direkt an einzelne Nachbarn oder ganze Straßenzüge weitergeben – ohne die komplexen Anforderungen klassischer Energieversorger. Die Abnehmer schließen für ihren Reststrombedarf wie bisher eigene Stromverträge ab.
Hinzu kommt: Die Bundesregierung diskutiert aktuell, ob die Einspeisevergütung für neue Anlagen künftig durch eine Vermarktung an der Strombörse ersetzt werden soll. Dadurch würde der lokale Stromverkauf noch attraktiver. Außerdem kann Energy Sharing den Ausbau der Photovoltaik beschleunigen und den Anteil erneuerbarer Energien im Stromnetz erhöhen.
Erste Pilotprojekte in Deutschland, Italien und Österreich zeigen, dass Energy Sharing gut funktioniert und vor Ort breite Zustimmung findet. Ab Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber Energy Sharing in ihrem Gebiet unterstützen, ab Juni 2028 auch überregional. Großunternehmen bleiben allerdings ausgeschlossen.