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Wie funktioniert Energysharing?

KEEN Blog Energy Sharing 2026: Solarstrom an Nachbarn verkaufen

Bild: Nachbarschaft Quelle: Pixabay

  • 07.04.2026

Energy Sharing 2026: Solarstrom an Nachbarn verkaufen

Solarstrom mit den Nachbarn teilen: So gelingt der Einstieg ins Energy Sharing ab Juni 2026

Ab dem 1. Juni 2026 dürfen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihren überschüssigen Solarstrom einfach und unbürokratisch an die Nachbarschaft verkaufen. Die neue Regelung im Energiewirtschaftsgesetz macht das möglich. Für viele Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) kann dieses Modell künftig deutlich lukrativer sein als die klassische Einspeisevergütung.

Die wichtigsten Schritte auf dem Weg zum Energy Sharing (für Einsteiger verständlich erklärt)

1. Bestehende Photovoltaikanlage prüfen oder neu planen

  1. Wie viel Strom produziert die Anlage?
  2. Wie hoch ist der Eigenverbrauch?
  3. Wie viel Überschuss steht realistisch für die Nachbarschaft zur Verfügung?

2. Potenzielle Abnehmer im direkten Umfeld ansprechen

Energy Sharing funktioniert lokal – innerhalb der Straße, des Quartiers oder desselben Netzgebietes.

Sinnvolle Abnehmer:

  • direkt angrenzende Nachbarn
  • Mehrfamilienhäuser in der Umgebung
  • kleine Wohnstraßen oder Quartiere

3. Vereinfachte Vereinbarung schließen

Ab 1. Juni 2026 ist keine Registrierung als Stromlieferant mehr nötig. Stattdessen reicht eine einfache Vereinbarung:

  • zwischen Anlagenbetreiber und Stromabnehmer
  • mit Angaben zur Strommenge, Preisgestaltung und rechtlichem Verhältnis

Reststromverträge (für Zeiten ohne Sonnenertrag) schließen die Nachbarn selbst mit ihrem Energieversorger ab.

4. Verbrauchswerte und Verteilung messen und dokumentieren

Um die Strommengen korrekt zuordnen zu können, braucht es:

  • digitale Stromzähler (Smart Meter), die Verbrauch und Einspeisung getrennt erfassen
  • eine Zuordnung durch den Netzbetreiber, ab Juni 2026 verpflichtend unterstützt

5. Preisgestaltung festlegen

  • fester Strompreis (z. B. 20–25 Cent/kWh)
  • dynamischer Preis, orientiert an Sonnenstunden
  • monatliche Pauschalen für Verwaltung oder Technik

Wichtig: Der Preis muss über der Einspeisevergütung, aber unter dem üblichen Stromtarif liegen.

6. Technische Umsetzung sichern

Erforderlich sind:

  • Smart Meter beim Anlagenbetreiber
  • Smart Meter bei allen Abnehmern
  • eine digitale Abrechnungslösung (z. B. vom Netzbetreiber oder Drittanbietern)

7. Start des Energy Sharing und regelmäßige Abrechnung

Nach Aktivierung misst der Netzbetreiber automatisch:

  • wie viel Solarstrom an die Nachbarn geliefert wurde
  • welcher Reststrom zusätzlich bezogen wurde

Die Abrechnung erfolgt wie ein normaler Stromvertrag – nur lokal, transparent und günstiger.

Sie haben fragen? - klicken Sie hier


Rechtliche Einordnung des Energysharings

In Deutschland sind über fünf Millionen PV-Anlagen registriert. Viele von ihnen erzeugen mehr Strom, als im Haushalt direkt verbraucht wird. Der überschüssige Strom wird bisher ins Netz eingespeist – zu einer Vergütung von derzeit nur etwa acht Cent pro Kilowattstunde. Gleichzeitig zahlen Haushalte für den normalen Netzstrom im Durchschnitt rund 35 Cent pro Kilowattstunde. Das führt zu einer paradoxen Situation: Die Solaranlage liefert Strom sehr günstig ins Netz, während die Nachbarn teuer Strom beziehen müssen.

Die Weitergabe von Solarstrom war bisher kaum praktikabel. Wer Strom an Nachbarn verkaufen wollte, musste sich als Stromlieferant registrieren und umfangreiche Pflichten erfüllen – von Bilanzkreisen bis Liefergarantien. Diesen Aufwand konnte kaum ein privater Haushalt leisten.

Mit dem neuen Paragrafen 42c des Energiewirtschaftsgesetzes ändert sich das grundlegend. Die Regelung schafft erstmals eine einfache Grundlage für Energy Sharing in Wohnvierteln. Eigentümerinnen und Eigentümer dürfen ihren lokal erzeugten Strom direkt an einzelne Nachbarn oder ganze Straßenzüge weitergeben – ohne die komplexen Anforderungen klassischer Energieversorger. Die Abnehmer schließen für ihren Reststrombedarf wie bisher eigene Stromverträge ab.

Hinzu kommt: Die Bundesregierung diskutiert aktuell, ob die Einspeisevergütung für neue Anlagen künftig durch eine Vermarktung an der Strombörse ersetzt werden soll. Dadurch würde der lokale Stromverkauf noch attraktiver. Außerdem kann Energy Sharing den Ausbau der Photovoltaik beschleunigen und den Anteil erneuerbarer Energien im Stromnetz erhöhen.

Erste Pilotprojekte in Deutschland, Italien und Österreich zeigen, dass Energy Sharing gut funktioniert und vor Ort breite Zustimmung findet. Ab Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber Energy Sharing in ihrem Gebiet unterstützen, ab Juni 2028 auch überregional. Großunternehmen bleiben allerdings ausgeschlossen.

Tags :

  • Energysharing
  • Privathaushalte
  • 2026
  • Photovoltaik
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