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Wärmepumpen mit eigenem Stromzähler begünstigt

KEEN Blog Wärmepumpe: Umlagen entfallen bei separatem Stromzähler

Wärmepumpe Quelle: Pixabay

  • 01.04.2026

Wärmepumpe: Umlagen entfallen bei separatem Stromzähler

Umlagen für Wärmepumpen mit eigenem Stromzähler entfallen

Seit Anfang 2026 profitieren viele Haushalte mit Wärmepumpen von einer spürbaren Entlastung: Wer seine Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler betreibt, muss keine KWKG‑Umlage und keine Offshore‑Netzumlage mehr zahlen. Dadurch sinkt der Strompreis für Wärmepumpen im Jahr 2026 rückwirkend um 1,65 Cent pro Kilowattstunde. Für das Jahr 2025 beträgt die rückwirkende Entlastung 1,30 Cent pro Kilowattstunde.

Hintergrund der neuen Regelung

Diese Entlastung wird durch eine gesetzliche Änderung möglich, die Ende 2025 beschlossen wurde. Der entscheidende Punkt: Ein alter Vorbehalt („§ 68 wird gestrichen“) wurde aus dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) entfernt. Damit wird ein bereits 2022 vorgesehenes Privileg endlich wirksam.

Seitdem gilt:

Strom, der ausschließlich in einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe verbraucht wird und über einen eigenen Zählpunkt erfasst wird, ist von bestimmten Umlagen befreit.

Was bedeutet das für Haushalte?

Ein Beispiel:

Bei einem Jahresverbrauch von rund 6.000 kWh kann sich ein Haushalt:

  • 2026 um etwa 99 Euro,
  • 2025 um etwa 78 Euro

entlasten.

Der separate Wärmepumpenzähler ist dabei Voraussetzung, da nur so eindeutig nachgewiesen werden kann, dass der Strom ausschließlich für die Wärmepumpe genutzt wird.

Wichtig: Antrag notwendig

Damit die Entlastung gewährt wird, muss der Anspruch bis spätestens 28. Februar des Folgejahres beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden.

Für die meisten Haushaltskunden gilt:

  • Ein direkter Vertrag mit dem Netzbetreiber besteht normalerweise nicht.
  • Deshalb übernimmt der Stromversorger die Meldung.
  • Dafür muss der Kunde seinem Versorger die notwendigen Daten rechtzeitig übermitteln.
Viele Energieversorger haben inzwischen digitale Formulare dafür eingerichtet. Zahlreiche Hinweise auf eine noch ausstehende Genehmigung durch die EU-Kommission sind veraltet: Diese wurde inzwischen aufgehoben – das Privileg gilt nun offiziell.

Tags :

  • Wärmepumpe
  • Wärmewende
  • Privathaushalte
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