Wärmepumpe Quelle: Pixabay
Seit Anfang 2026 profitieren viele Haushalte mit Wärmepumpen von einer spürbaren Entlastung: Wer seine Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler betreibt, muss keine KWKG‑Umlage und keine Offshore‑Netzumlage mehr zahlen. Dadurch sinkt der Strompreis für Wärmepumpen im Jahr 2026 rückwirkend um 1,65 Cent pro Kilowattstunde. Für das Jahr 2025 beträgt die rückwirkende Entlastung 1,30 Cent pro Kilowattstunde.
Diese Entlastung wird durch eine gesetzliche Änderung möglich, die Ende 2025 beschlossen wurde. Der entscheidende Punkt: Ein alter Vorbehalt („§ 68 wird gestrichen“) wurde aus dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) entfernt. Damit wird ein bereits 2022 vorgesehenes Privileg endlich wirksam.
Strom, der ausschließlich in einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe verbraucht wird und über einen eigenen Zählpunkt erfasst wird, ist von bestimmten Umlagen befreit.
Ein Beispiel:
Bei einem Jahresverbrauch von rund 6.000 kWh kann sich ein Haushalt:
entlasten.
Der separate Wärmepumpenzähler ist dabei Voraussetzung, da nur so eindeutig nachgewiesen werden kann, dass der Strom ausschließlich für die Wärmepumpe genutzt wird.
Damit die Entlastung gewährt wird, muss der Anspruch bis spätestens 28. Februar des Folgejahres beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden.
Für die meisten Haushaltskunden gilt:
Viele Energieversorger haben inzwischen digitale Formulare dafür eingerichtet. Zahlreiche Hinweise auf eine noch ausstehende Genehmigung durch die EU-Kommission sind veraltet: Diese wurde inzwischen aufgehoben – das Privileg gilt nun offiziell.